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Die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade muss ab dem 15. Juni bzw. im Laufe dieser Woche unbedingt durchgeführt werden!

Eine zweite Behandlung ist 3 - 4 Wochen später zwingend erforderlich!

In den ausgewiesenen Befalls- und Sicherheitszonen sind diese Maßnahmen für alle Besitzer von Rebstöcken verpflichtend durchzuführen. 

Die Einhaltung wird von den Behörden kontrolliert. Verstöße gegen diese Verpflichtung werden bestraft. 

Die Notfallszulassung der erforderlichen Pflanzenschutzmittel gilt ab 10. Juni 2026.

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Wichtig für alle Anrainer im Nahbereich eines Grundstückes des Öffentlichen Wassergutes

Da im Zuge von Begehungen sowie Instandhaltungen an Gewässern immer wieder Grünschnittablagerungen vorgefunden werden, wird darauf hingewiesen, dass Öffentliches Wassergut besonderen gesetzlichen Schutz genießt.

Die Gemeinde ersucht daher um Beachtung folgender Punkte:

  • Kein Lagerplatz: Das Ablagern von Grünschnitt, Holz oder Materialien auf Gewässerparzellen ist verboten. Diese Gegenstände behindern bei Starkregen den Abfluss, führen zu Verklausungen und schädigen die Uferböschung sowie die Ökologie.
  • Wasserentnahme: Die Entnahme von Wasser mittels fest installierter Pumpen und Leitungen ist ohne wasserrechtliche Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft unzulässig. 
  • Rechtliche Folgen: Verstöße können teure Besitzstörungsklagen oder Wasserrechtsbeschwerden nach sich ziehen.